Christbaumabfuhr
Weihnachten 2009
Wie bereits in den letzten Jahren führt die AWG Donau
Wald mbH eine Christbaumabfuhr
durch. Zu diesem Zweck können in der Zeit vom
02.01.2010 – 09.01.2010
die Christbäume beim gemeindlichen Bauhof in Iggensbach, Hauptstr. 41 angeliefert werden.
Wir möchten darauf hinweisen, daß nur vollständig
abgeschmückte Christbäume (ohne Lametta oder sonstigen Schmuck) verwertbar
sind bzw. angenommen werden können.
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Wohnhaus zum kaufen gesucht !!! Umkreis von 20 km.
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94547 Iggensbach.
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Hans Niederschweiberer
Pasteurstr. 2
84570 Polling
08631-8549
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Preis nach Besichtigung

Voraus denken - elementar versichern
Schützen Sie Ihr Zuhause vor Schäden aus Naturgefahren!
Die Bayerische Staatsregierung möchte mit der Kampagne “Voraus denken -
elementar versichern” an die Bürger appellieren, ihr Wohneigentum und ihren
Hausrat umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Haus- und
Wohnungsbesitzer sowie Mieter sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben. Dazu
gehört vor allem auch der richtige Versicherungsschutz.
Wegen des Klimawandels müssen wir uns auf eine Zunahme extremer
Naturereignisse vorbereiten. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder
intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden und Hausrat führen.
Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern
oder Hochwassergebieten zu Überschwemmungen führen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die wichtigsten
Naturgefahren in Bayern und die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Darüber
hinaus finden Sie Tipps zu baulichen Vorsorgemaßnahmen und zum richtigen
Verhalten im Katastrophenfall.
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Bekanntmachung
über die Räum-
und Streupflicht
auf Gehbahnen
zur Winterszeit
Sehr verehrte Haus- und Grundstücksbesitzer!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Winterszeit ist wieder nahe gerückt.
Die Gemeinde räumt und streut auf den Straßen für den Fahrverkehr.
Für den Fußgängerverkehr
hat die Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Gemeindeverordnung vom
21.02.1994 auf die Grundstücksanlieger übertragen.
Hierdurch muss erreicht werden, dass Gehwege und Gehbahnen zur Winterszeit frühzeitig
und möglichst gefahrlos von den Fußgängern benutzt werden können.
Jeder
Haus- und Grundstücksbesitzer ist daher verpflichtet, innerhalb der
geschlossenen Ortslage die Gehwege oder, wenn kein solcher Gehweg besteht, den
Rand der öffentlichen Straße in einer Breite von 1,oo Meter von Schnee zu räumen
und bei Schnee- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand,
Splitt), jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen.
Diese Sicherungsarbeiten sind wie folgt durchzuführen:
werktags jeweils von 7.oo Uhr bis 20.oo Uhr,
an Sonn- und Feiertagen von 8.oo Uhr bis 20.oo Uhr.
Diese
Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von
Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Bei Unterlassung kann der Streupflichtige nicht nur
bestraft und mit einer Geldbuße bis zu 512,-- Euro belegt werden, sondern bei
einem etwaigen Unfall auch zu Schadenersatzpflicht herangezogen werden.
Die Gemeinde bittet daher alle Haus- und Grundstücksbesitzer,
die ihnen übertragene Räum- und Streupflicht genügend zu erfüllen.
Außerdem wird gebeten, überhängende Äste, Sträucher
und Hecken an Straßen und Gehwegen zurück zuschneiden, um ein ungefährdetes
Passieren zu gewährleisten und ein Ausweichen der Fußgänger auf die Straße
zu vermeiden.
Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Straße
kein Abladeplatz für Schnee ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut)
sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder
erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege
sind bei der Räumung freizuhalten.
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Anfragen und
kostenlosen Eintrag unter der E-Mail: poststelle@iggensbach.bayern.de
Stand: 29. Dezember 2009