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Christbaumabfuhr Weihnachten 2009

Wie bereits in den letzten Jahren führt die AWG Donau Wald mbH  eine Christbaumabfuhr durch. Zu diesem Zweck können in der Zeit vom

02.01.2010 – 09.01.2010

die Christbäume beim gemeindlichen Bauhof in Iggensbach, Hauptstr. 41 angeliefert werden.

Wir möchten darauf hinweisen, daß nur vollständig abgeschmückte Christbäume (ohne Lametta oder sonstigen Schmuck) verwertbar sind bzw. angenommen werden können.

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Wohnhaus zum kaufen gesucht !!! Umkreis von 20 km.

Angebote an 09903/9320-14

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Zu verkaufen:

Wollmering 4, 94547 Iggensbach.
Flnr. 3591  Bauplatz (mit Ruine) 886 qm (Vb 25.000,- €)
 "   3592 angrenzende Wiese  2626qm (Vb 5.000,- €).
falls Interesse besteht, könnte auch noch die Flnr. 3616
dazugekauft werden: 4750 qm (Wald + Wiese) Vb 5.000,- €.
meine Daten:
Hans Niederschweiberer
Pasteurstr. 2
84570 Polling
08631-8549

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Preis nach Besichtigung

 

Voraus denken - elementar versichern

Schützen Sie Ihr Zuhause vor Schäden aus Naturgefahren!

Die Bayerische Staatsregierung möchte mit der Kampagne “Voraus denken - elementar versichern” an die Bürger appellieren, ihr Wohneigentum und ihren Hausrat umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben. Dazu gehört vor allem auch der richtige Versicherungsschutz.

Wegen des Klimawandels müssen wir uns auf eine Zunahme extremer Naturereignisse vorbereiten. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden und Hausrat führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten zu Überschwemmungen führen.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die wichtigsten Naturgefahren in Bayern und die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus finden Sie Tipps zu baulichen Vorsorgemaßnahmen und zum richtigen Verhalten im Katastrophenfall.

 

                                                    

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Bekanntmachung über die Räum- und Streupflicht 

auf Gehbahnen zur Winterszeit

 

Sehr verehrte Haus- und Grundstücksbesitzer!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die Winterszeit ist wieder nahe gerückt.

Die Gemeinde räumt und streut auf den Straßen für den Fahrverkehr.

 

Für den Fußgängerverkehr hat die Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Gemeindeverordnung vom 21.02.1994 auf die Grundstücksanlieger übertragen.
Hierdurch muss erreicht werden, dass Gehwege und Gehbahnen zur Winterszeit frühzeitig und möglichst gefahrlos von den Fußgängern benutzt werden können.

Jeder Haus- und Grundstücksbesitzer ist daher verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege oder, wenn kein solcher Gehweg besteht, den Rand der öffentlichen Straße in einer Breite von 1,oo Meter von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt), jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen.

 

Diese Sicherungsarbeiten sind wie folgt durchzuführen:

 

werktags jeweils von 7.oo Uhr bis 20.oo Uhr,

an Sonn- und Feiertagen von 8.oo Uhr bis 20.oo Uhr.

 

Diese Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Bei Unterlassung kann der Streupflichtige nicht nur bestraft und mit einer Geldbuße bis zu 512,-- Euro belegt werden, sondern bei einem etwaigen Unfall auch zu Schadenersatzpflicht herangezogen werden.

Die Gemeinde bittet daher alle Haus- und Grundstücksbesitzer, die ihnen übertragene Räum- und Streupflicht genügend zu erfüllen.

 

Außerdem wird gebeten, überhängende Äste, Sträucher und Hecken an Straßen und Gehwegen zurück zuschneiden, um ein ungefährdetes Passieren zu gewährleisten und ein Ausweichen der Fußgänger auf die Straße zu vermeiden.

Des weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Straße kein Abladeplatz für Schnee ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

 

 

 

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Anfragen und kostenlosen Eintrag  unter der E-Mail: poststelle@iggensbach.bayern.de


Stand: 29. Dezember  2009